WW

Fair Repair

Gumprich

interhyp

KFZ Wiesheu

Koppe

KuhnenWacker

LVM RoemerBannerRömelix

Möbelschreinerei Mathuni

Neufeld

ONYX

Optik Planet

Osteria

R S I

rot mit www

Schönegge

Wiesheu Zahnarzt

 

 

Spvgg Zolling bedankt sich bei Sponsoren der Tenniscamps 2023 und blickt auf eine mögliche Wiederholung im kommenden Jahr

 

Zolling, den 15. August 2023 – Die Spvgg Zolling, möchte sich herzlich bei allen Sponsoren bedanken, die dazu beigetragen haben, dass die diesjährigen Tenniscamps ein großer Erfolg wurden. Die Unterstützung der Sponsoren hat es ermöglicht, dass die Tenniscamps in diesem Jahr einzigartige und unvergessliche Erlebnisse für die Teilnehmer waren.

 

Die Tenniscamps 2023, die von der Spvgg Zolling (Petra Berr) organisiert wurden, fanden in der esrten August Woche statt und boten jungen Tennisbegeisterten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu verbessern und Spaß am Spiel zu haben. Dank der großzügigen finanziellen Unterstützung der Sponsoren konnte der Verein hochqualifizierte Trainer engagieren, qualitativ hochwertige Ausrüstung bereitstellen und eine positive Lernumgebung schaffen.

 

Die Spvgg Zolling möchte sich bei den Sponsoren bedanken, die mit ihrem Beitrag zu dem Erfolg der Tenniscamps beigetragen haben.

Der Verein blickt optimistisch in die Zukunft und hofft, dass die positiven Erfahrungen und Fortschritte der Tenniscamps 2023 die Grundlage für eine Wiederholung im nächsten Jahr bilden werden. Der Verein ist bestrebt, auch zukünftig hochwertige Sportveranstaltungen anzubieten und die Begeisterung für den Tennissport in der Region weiter zu fördern.

 

Abschließend möchte die Spvgg Zolling nochmals ihre aufrichtige Dankbarkeit gegenüber allen Sponsoren ausdrücken, die die Tenniscamps 2023 unterstützt haben. Ohne ihre großzügige Hilfe und Unterstützung wäre der Erfolg dieser Veranstaltung nicht möglich gewesen. Der Verein freut sich auf mögliche zukünftige Kooperationen und gemeinsame Projekte, die das lokale Sportangebot bereichern werden.

Erfolgreiches Comeback:

6. Tennis-Jugendcamp der SpVgg Zolling e.V.

 

Nach einer dreijährigen Corona-bedingten Pause feierte die Tennisabteilung der SpVgg Zolling e.V. ein triumphales Comeback mit dem 6. Tennis-Jugendcamp.

Rund 30 Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren und acht Trainer nutzten begeistert die 1. Ferienwoche für vier Tage voller Tennisaction auf der Zollinger Tennisanlage.

Die Jugendleiterin Petra Berr leitete das Camp mit Bravour, ausgestattet mit Camp-T-Shirts und unabhängig von wechselhaftem Wetter.

Täglich sechs Stunden lang konzentrierten sich die Kinder mit Freude und Ehrgeiz auf ihr Tennisspiel, unterstützt von gezieltem Training und individueller Betreuung.

Ein herzlicher Dank gebührt den Tennisheim-Wirtinnen Claudia und Steffi, die für köstliche Verpflegung sorgten und die Energie hoch hielten.

Von Burgern über Steaksemmeln bis hin zu Nudeln war für jeden Geschmack etwas dabei.

 

Das 6. Tennis-Jugendcamp der SpVgg Zolling e.V. war ein voller Erfolg und ein erfreuliches Comeback.

Die Begeisterung der jungen Teilnehmer, die exzellente Organisation und die engagierte Unterstützung sorgten für unvergessliche Tage.

Die Tennisabteilung bewies erneut sportliche Exzellenz und ein starkes Gemeinschaftsgefühl.

Wir freuen uns auf das nächste Jahr und die spannenden Abenteuer, die das Jugendcamp bereithalten wird.

 

Ein herzlicher Dank an alle Beteiligten, die dieses unvergessliche Event ermöglicht haben!

 

Tenniscamp

 

 

SPONSOREN TENNISCAMP

 

 

Hallenordnung der SpVgg Zolling – Tennishalle

 

Die nachfolgende Hallenordnung gilt für die 2 Tennishallenplätze der SpVgg Zolling Am Amperkanal 1, 85406 Zolling.

  1. Die Buchung der Hallenplätze erfolgt über das Buchungssystem (https://spvggzolling.ebusy.de/)
  1. Die Preise für Einzelstunden und Abonnements können der aktuell gültigen Preistabelle sowie dem Buchungssystem entnommen werden.
  1. Die Stornierungsfrist der Einzelbuchungen beträgt 24h, danach ist keine Stornierung mehr möglich.
  1. Die Hallenplätze sind nur mit sauberen Tennisschuhen zu betreten. Gereinigte Sandplatzschuhe gelten nicht als solche.
  1. Eine Spielstunde dauert 60 Minuten inkl. Abziehen und Linienkehren mit den bereitgestellten Gerätschaften. Dafür ist die Hallenuhr maßgeblich.
  1. Bei Überschreiten der Spielzeit bzw. Weiterbenutzung der Plätze ist der volle Stundenpreis zu entrichten.
  1. Offene gefärbte Getränke sind auf dem Platz nicht
  1. Das Mitbringen von Tieren ist in der Tennishalle nicht gestattet.
  1. Müll und Abfall sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  1. In der gesamten Halle besteht ein Ess- und Rauchverbot.
  1. Ist der Spielbetrieb infolge höherer Gewalt (Stromausfall, etc.) nicht möglich, so geht dies nicht zulasten des Vermieters (ausgenommen sind vom Bund / Land angeordnete Hallenschließungen)
  1. Die Benutzung und das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden jeglicher Art, sowie den Verlust abhandengekomme-ner Wertgegenstände.
  1. Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß- oder Materialfehler handelt.
  1. Mieter sind verpflichtet, Gäste, die sie in die Halle mitbringen, auf die Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen.
  2. Die Buchung eines Hallenplatzes beinhaltet auch die Berechtigung für die Spieler, die Umkleideräume, Duschen und Toiletten zu benutzen.
  1. Benötigt die SpVgg Zolling die Tennishalle für Veranstaltungen (z.B. Turniere, etc.) werden die Mieter über die Homepage rechtzeitig informiert und die entfallenen Stunden im Anschluss an den Ablauf des regulären Abonnements als Vergütung angehängt.
  1. Kommerzielles Tennistraining in der Tennishalle ist ausschließlich durch die Genehmigung der SpVgg Zolling erlaubt.
  1. Die technischen Anlagen in der Halle dürfen nur von Vereinsmitgliedern bedient werden. Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.
  1. Ergänzend zur Hallenordnung gelten etwaig davon abweichende Hygienekonzepte, die gesondert ausgewiesen werden.
  1. Bei Verstoß gegen die Hallenordnung wird ein Bußgeld in Höhe von 500 EUR fällig. Der Vorstand behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Im September 2023

gez.       Abteilungsleitung   +   Hallenwart