Liebe Tennisspieler/innen und Nutzer der Tennishalle Zolling,

leider macht die derzeitige Corona Situation auch vor der Spielvereinigung Zolling nicht halt. Gemäß der letzten aktuellen Mitteilung des BTV (Hier zu finden) ist der Tennissport nur noch im Freien durchführbar.

1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - derzeit unsere Tennisplätze im Freien. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

Sie finden hier ein Hygienekonzept des BTV zum herunterladen.

Die Spielvereinigung Zolling, Abteilung Tennis, hat beschlossen, den Richtlinien des BTV zu folgen. Bitte halten Sie sich an diese Regeln mit der entsprechenden Eigenverantwortung. Sollten dem Verein finanzielle Verluste bei Zuwiderhandlung entstehen sind auch diese Kosten vom Verursacher zu tragen. Die entsprechenden Abogebühren werden um die wegen der angeordneten Hallenschließung entfallenen Stunden gekürzt.

Bitte geben Sie diese Information an alle Mitglieder Ihres Teams weiter.

Spielvereinigung Zolling e.V.
Abteilungsleitung Tennis