Hallenordnung der SpVgg Zolling – Tennishalle

 

Die nachfolgende Hallenordnung gilt für die 2 Tennishallenplätze der SpVgg Zolling Am Amperkanal 1, 85406 Zolling.

  1. Die Buchung der Hallenplätze erfolgt über das Buchungssystem (https://spvggzolling.ebusy.de/)
  1. Die Preise für Einzelstunden und Abonnements können der aktuell gültigen Preistabelle sowie dem Buchungssystem entnommen werden.
  1. Die Stornierungsfrist der Einzelbuchungen beträgt 24h, danach ist keine Stornierung mehr möglich.
  1. Die Hallenplätze sind nur mit sauberen Tennisschuhen zu betreten. Gereinigte Sandplatzschuhe gelten nicht als solche.
  1. Eine Spielstunde dauert 60 Minuten inkl. Abziehen und Linienkehren mit den bereitgestellten Gerätschaften. Dafür ist die Hallenuhr maßgeblich.
  1. Bei Überschreiten der Spielzeit bzw. Weiterbenutzung der Plätze ist der volle Stundenpreis zu entrichten.
  1. Offene gefärbte Getränke sind auf dem Platz nicht
  1. Das Mitbringen von Tieren ist in der Tennishalle nicht gestattet.
  1. Müll und Abfall sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  1. In der gesamten Halle besteht ein Ess- und Rauchverbot.
  1. Ist der Spielbetrieb infolge höherer Gewalt (Stromausfall, etc.) nicht möglich, so geht dies nicht zulasten des Vermieters (ausgenommen sind vom Bund / Land angeordnete Hallenschließungen)
  1. Die Benutzung und das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden jeglicher Art, sowie den Verlust abhandengekomme-ner Wertgegenstände.
  1. Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß- oder Materialfehler handelt.
  1. Mieter sind verpflichtet, Gäste, die sie in die Halle mitbringen, auf die Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen.
  2. Die Buchung eines Hallenplatzes beinhaltet auch die Berechtigung für die Spieler, die Umkleideräume, Duschen und Toiletten zu benutzen.
  1. Benötigt die SpVgg Zolling die Tennishalle für Veranstaltungen (z.B. Turniere, etc.) werden die Mieter über die Homepage rechtzeitig informiert und die entfallenen Stunden im Anschluss an den Ablauf des regulären Abonnements als Vergütung angehängt.
  1. Kommerzielles Tennistraining in der Tennishalle ist ausschließlich durch die Genehmigung der SpVgg Zolling erlaubt.
  1. Die technischen Anlagen in der Halle dürfen nur von Vereinsmitgliedern bedient werden. Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.
  1. Ergänzend zur Hallenordnung gelten etwaig davon abweichende Hygienekonzepte, die gesondert ausgewiesen werden.
  1. Bei Verstoß gegen die Hallenordnung wird ein Bußgeld in Höhe von 500 EUR fällig. Der Vorstand behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Im September 2023

gez.       Abteilungsleitung   +   Hallenwart